06.01.2015Fachbeitrag

Newsletter IP, Media & Technology Januar 2015

Open Source-Software in der Praxis

Im Bereich Software unterscheidet man zwischen sogenannter proprietärer und Open Source-Software. Mit proprietärer Software ist diejenige Software gemeint, die Unternehmen entwickeln, um sie zum Beispiel an Dritte zu lizenzieren oder im eigenen Unternehmen zu verwenden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt proprietärer Software ist derjenige der Verwertung. Unternehmen verdienen mit proprietärer Software Geld, indem sie sie verkaufen, sie lizenzieren oder Anwendungen betreiben – wie z. B. E-Shops im Rahmen des SaaS ( = Software as a Service) –, für die ihre Kunden Geld bezahlen. Unter Open Source-Software verstehen viele freie, frei zugängliche und rechtsfreie Software. Dies ist nur teilweise richtig.

Die Open Source-Szene der freien Entwickler erarbeitet Software und ist dabei dem Gedanken verpflichtet, diese Software ohne Vergütung anderen zur Verfügung zu stellen. Diese anderen sollen die Software verwenden können und gegebenenfalls weiter entwickeln. Solche Software ist keineswegs urheberrechtsfrei,  die Schöpfer dieser Software sind genauso wie diejenigen proprietärer Software Urheber im Sinne des Urheberrechts. Auch bei freier Software handelt es sich in der Regel um persönliche geistige Schöpfungen und damit um urheberrechtlich geschützte Werke. Die Schöpfer haben sich lediglich entschieden, die Software anderen kostenfrei zugänglich zu machen.

Copyleft

Im Gegenzug verlangen viele Open Source-Entwickler, dass derjenige, der ihre Software nutzt, ggf. erweitert oder verbessert, seine Arbeitsergebnisse wiederum allen Dritten ebenfalls kostenfrei zur Verfügung stellt. Dieses Prinzip des „Copyleft“ (eine etwas schiefe Verballhornung von „Copyright“) ist die wichtigste und prägnanteste Pflicht im Open Source-Bereich. Aber nicht alle Urheber von Open Source-Software erwarten diese Gegenleistung. Es kommt ganz darauf an, welche Lizenzbedingungen die jeweiligen Open Source-Entwickler ihrer Software zugrunde legen. Mit der Nutzung von Open Source-Software akzeptiert man stillschweigend die zugrunde gelegten Lizenzbedingungen. Es empfiehlt sich daher dringend zu ermitteln, welche Bedingungen bei der Nutzung der Software gelten sollen, und diese dann vorher sorgfältig zu lesen und zu prüfen.

Je nach der Art der Verbindung eigener Software mit Open Source-Software (z. B. Zusammenlegung in einer ausführbaren Datei) führt das „Copyleft“-Prinzip häufig zu dramatischen Ergebnissen. Unternehmen werden hierdurch gezwungen, Eigenentwicklungen im Quellcode preiszugeben, obwohl sie hierfür erhebliche Entwicklungskosten aufgewendet haben und diese Kosten sich durch eine entgeltliche Lizenzierung amortisieren sollten. Hierbei kommt es ganz entscheidend auf die Art der Verbindung der Softwarekomponenten an. Eine Planung im Vorhinein ist eminent wichtig, da häufig im Nachhinein die bereits gemachten Fehler nicht mehr behoben werden können.

Inkompatibilität von Open Source-Lizenzen

Werden Open Source-Softwarekomponenten unter verschiedenen Lizenzen miteinander kombiniert, können weitere Probleme auftreten. Hier ist insbesondere an die sogenannte Inkompatibilität solcher Lizenzen zu denken. Wenn sich Lizenzwerke nicht „miteinander vertragen“, kommt es vor, dass bei der Verbindung solcher Softwarekomponenten unter den unterschiedlichen Lizenzen die Lizenzen als nicht erteilt gelten. Die Konsequenz wäre, dass der Verwender das Urheberrecht (der Open Source- Softwareentwickler) verletzt und auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Software und Patente?

Für viele überraschend, können softwaretechnische Entwicklungen auch patentgeschützt sein. Etwa im Bereich der Umwandlung von Video- oder Audioformaten bestehen zahlreiche Patente. MP3 sei hier als Stichwort genannt. Viele der Patentinhaber haben sich zu Patent-Pools zusammengeschlossen, die Lizenzen an den Patenten vergeben. Ohne eine Lizenz liegen Patentverletzungen vor, die ebenfalls verfolgt werden können. Es drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Fazit

Es empfiehlt sich daher unbedingt, bereits im Vorfeld eigener Softwareentwicklungen zu prüfen, ob überhaupt, und wenn ja in welcher Weise Open Source-Komponenten Verwendung finden sollen. Finden sie Verwendung, so ist eine genaue Dokumentation der verwendeten Komponenten, der betreffenden Lizenzen sowie der Art der Verbindung der einzelnen Komponenten ganz entscheidend.

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