21.03.2018Fachbeitrag

ÖPNV 082

Personalübergang bald auch im ÖPNV möglich

Die Regierungskoalition beabsichtigt, den Personalüber-gang im ÖPNV gesetzlich zu regeln:

Weiterbeschäftigung zu bestehenden Konditionen

Landkreise und Kommunen sollen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können, heißt es im Koalitionsvertrag.

Vergleichbare Rechtslage zum SPNV

Eine vergleichbare Regelung gilt seit dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes mit § 131 Abs. 3 GWB bereits für den SPNV.

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