17.12.2019Fachbeitrag

Vergabe 1048

Pflicht des Auftraggebers zum Zuschlag

Stellt der Zuschlag an einen Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung dar, kann dem Auftraggeber durch das Gericht aufgegeben werden, den Zuschlag auf dieses Angebot zu erteilen (OLG Düsseldorf, 28.11.2018, Verg 35/18).

Regelfall: Kein Kontrahierungszwang

Im Vergaberecht kann ein Auftraggeber grundsätzlich nicht dazu gezwungen werden, einen Auftrag an einen geeigneten Bieter zu vergeben.

Verpflichtung des Auftraggebers zur Zuschlagserteilung

Ergibt sich im Nachprüfungsverfahren jedoch, dass die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig ermessensfehlerfreie Entscheidung des Auftraggebers darstellt, kann die Vergabekammer den Auftraggeber zur
Erteilung des Zuschlags verpflichten.

Beschaffungsabsicht erforderlich

Die Verpflichtung zur Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt einer fortbestehenden Beschaffungsabsicht des Auftraggebers.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.