29.08.2014Fachbeitrag

Vergabe 546

Präqualifikation in Nordrhein-Westfalen seit 01. April 2014 Pflicht

Bauaufträge des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen nur noch präqualifizierte Unternehmen erhalten (Erlass vom 28.05.2014, MBl. NRW. Nr. 21 vom 11.07.2014, S. 385).

Aufträge bis 100.000 € betroffen

Rückwirkend seit dem 01. April 2014 dürfen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen bei allen freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von € 100.000,00 (netto) nur noch präqualifizierte Unternehmen auffordern, ein Angebot für Hochbauleistungen abzugeben.

Vorgelagerte Eignungsprüfung

Präqualifizierung ist eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignung von Unternehmen. Die Unternehmen legen ihre Eignungsnachweise bei einer Zertifizierungsstelle vor. Die Nachweise werden dort regelmäßig und damit immer aktuell abgefragt. Das Land darf künftig nur solche Unternehmen auswählen, die in der sogenannten PQ-Liste dieser Zertifizierungsstelle genannt werden.

Kommunen zur Anwendung Empfohlen

Der Erlass gilt zunächst nur für die Auftragsvergaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Den Kommunen in Nordrhein- Westfalen wird eine entsprechende Anwendung empfohlen.

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