11.07.2016Fachbeitrag

Beihilfe Aktuell 055

Real Madrid und andere spanische Vereine müssen 48 Mio. Euro Beihilfen Zurückzahlen

Die EU-Kommission entschied, dass insgesamt sieben spanische Profi-Fußballklubs Beihilfen unter Verstoß gegen das EU-Recht erhielten. Spanien muss nun von den Vereinen 48 Mio. Euro zurückfordern.

Steuererleichterungen unzulässig

Der FC Barcelona, Real Madrid und zwei weitere Vereine profitierten unzulässigerweise von Steuererleichterungen. Die Behörden stuften diese als Organisation ohne Erwerbszweck ein. In der Folge zahlten diese 5 % weniger Steuern als eine spanische GmbH.

Grundstückstausch als Beihilfe

Eine unzulässige Beihilfe nach Art. 107 AEUV liegt nach der Entscheidung der Kommission auch bei einem Grundstückstausch zwischen Real Madrid und der Stadt Madrid vor, bei welchem der Wert des Tauschgrundstücks zu hoch angesetzt wurde. Der Verein muss deshalb den Betrag von 18,4 Mio Euro zurückerstatten.

Bürgschaft rechtswidrig

Die anderen drei Vereine, darunter der FC Valencia, hatten nach Ansicht der EU-Kommission rechtswidrige Bürgschaften erhalten. Sie entschied, dass ein staatseigenes Kreditinstitut keine gebührenlose Bürgschaft gewähren darf, wenn diese nicht mit einem Umstrukturierungsplan verbunden ist, der die Rentabilität des Vereins verbessern soll. Die drei betroffenen Vereine müssen Summen zwischen 3,7 Mio. Euro und 20,4 Mio Euro zurückzahlen.

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