23.05.2014Fachbeitrag

Newsletter Arbeitsrecht Juli 2014

Rentenpaket 2014

Am 23. Mai 2014 hat der Bundestag das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet; es ist zum 1.Juli 2014 in Kraft getreten.

Das Rentenpaket sieht drei Kernregelungen vor:

1. Langjährig Versicherte

Langjährige Versicherte – dies sind Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung – können künftig mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Für jüngere Langzeitversicherte erhöht sich die Altersgrenze schrittweise bis auf 65 Jahre.

Beitragsrechtlich wird den langjährig Versicherten damit Geld geschenkt. Für die Frühverrentung müssten versicherungsmathematische Abschläge kalkuliert werden. Diese werden erlassen. Als Beitragsjahre gelten neben den Beschäftigungszeiten auch andere mit geringfügiger Beschäftigung, Wehr-/Zivildienst, Pflege von Angehörigen, Kindererziehung, Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges oder des Erhalts von Übergangsgeld, Zeiten der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeitergeld, etc. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen unbeschränkt für die Beitragsjahre mit. Allerdings – dies soll Frühverrentungsmodelle mit Hilfe des Arbeitslosengeldes vermeiden – dürfen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosigkeitszeiträume nur dann berücksichtigt werden, wenn sie Folge einer Insolvenz oder einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitsgebers sind.

Freiwillig Versicherte kommen nur dann in den Genuss dieser Frührente, wenn sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

2. Mütterrente

Zweiter Punkt des Rentenpaketes ist die „Mütterrente“. Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, sollen für die Erziehung jedes Kindes einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhalten. Das Stichjahr 1992 erklärt sich mit der Rentenreform des Jahres 1992. Damals wurde diese Berücksichtigung für die ab 1992 geborenen Kinder eingeführt.

3. Erwerbsminderungsrente

Dritter Punkt des Rentenpaketes ist schließlich ein verbesserter Erwerbsminderungsschutz, der einhergeht mit einer Verbesserung bei Rehabilitationsmaßnahmen. Für solche Reha-Leistungen wird das Budget erhöht, Frührentner mit Erwerbsminderung werden so gestellt, als hätten sie zwei Jahre länger gearbeitet.

Fazit

Das Rentenpaket stellt eine weitere Verschiebung der Rentenfaktoren zu Lasten der jüngeren, ohnehin schon demografisch belasteten Generation dar. Bei diesen ist es nunmehr möglich, dass sie im Laufe eines Erwerbslebens mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen, als sie an Leistungen daraus erhalten. Das ist bedenklich. Gesamtgesellschaftlich bedenklich, für Arbeitgeber jedoch erwägenswert sind die Optionen der Frühverrentung, die sich mit der Rente für langjährig Versicherte nun – trotz einiger gesetzlicher Sperren – eröffnen. Nicht ohne Grund werden die Rentengeschenke mit vielen guten Gründen – etwa von BDA und BDI – in Zweifel gezogen.

 

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