19.08.2020Fachbeitrag

Vergabe 1105

Rügepflicht bei negativen Einheitspreisen

Verbietet der Auftraggeber negative Einheitspreise bei Bauvergaben, verstößt er gegen das Vergaberecht. Bieter müssen den Verstoß unverzüglich rügen (OLG Celle, 27.02.2020, 13 Verg 5/19).

Negative Einheitspreise zulässig

Negative Einheitspreise bei Bauaufträgen dürfen nicht zum Angebotsausschluss führen. Denn die VOB/A regelt abschließend, unter welchen Bedingungen öffentliche Auftraggeber Angebote ausschließen dürfen. Weitere Ausschlussgründe darf der öffentliche Auftraggeber nicht schaffen (so bereits OLG Düsseldorf, 22.12.2010, VII-Verg 33/10).

Rügeobliegenheit

Bieter müssen den Vergaberechtsverstoß innerhalb von 10 Tagen nach Erkennbarkeit des Verstoßes rügen (§ 16 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

Objektiver Maßstab für Erkennbarkeit

Maßgeblich für die Erkennbarkeit ist die Sicht eines durch-schnittlichen Bieters. Erkennbar sind Vergaberechtsverstöße, die ein durchschnittlicher Bieter bei üblicher Sorgfalt bemerkt.

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