Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gestern ein Rundschreiben zu Vergaben in der hoffentlich kurzen Corona-Krise versandt.
Der Inhalt lässt sich auf einen Nenner bringen: Das Vergaberecht bleibt anwendbar. Es bietet genug Spielraum für schnelle Auftragsvergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte.
Praktisch heißt das: Direktvergaben ohne Wettbewerb sind zulässig, wenn es wegen Corona dringend ist. Fristen können auf 0 Tage verkürzt werden. Wenn Anfragen zu lange dauern würden, müssen keine Vergleichsangebote eingeholt werden.
Bestehende Verträge dürfen ebenfalls ohne Verfahren ausgeweitet werden, wenn der Bedarf jetzt kurzfristig entstanden ist.