02.02.2017Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 117

Schadensersatzansprüche gegen LKW-Hersteller

Die öffentliche Hand und ihre Tochtergesellschaften können als Geschädigte des LKW-Kartells Schadensersatz verlangen. Die erste Kommune hat bereits Klage beim Landgericht Stuttgart erhoben.

EU-Kommission hat Kartellverstöße festgestellt

Die EU-Kommission hat am 19. Juli 2016 festgestellt, dass die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF von 1997 bis 2011 gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Sie hat Bußgelder von knapp EUR 3 Mrd. verhängt. Gegenüber Scania ist das Kartellverfahren noch anhängig. Betroffen sind mittelschwere (zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwere Lastkraftwagen (über 16 Tonnen).

Städte, Kreise und Länder sollten ihre Ansprüche prüfen

Nach Feststellung des Kartellverstoßes, an die die Zivilgerichte gebunden sind, werden nun Schadensersatzforderungen wegen der kartellbedingten Preiserhöhungen für LKW (sog. „follow-on-claims“) geltend gemacht. Städte, Kreise und Länder, die LKW gekauft oder geleast haben oder die als Abnehmer von Transportleistungen mittelbar geschädigt sind, sollten ihre Ansprüche prüfen.

Eine teilweise Verjährung von Ansprüchen aus der Zeit vor 2002 droht im Dezember 2017, so dass die Ansprüche dieses Jahr geltend gemacht werden sollten.

Factsheet LKW- Kartell

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