08.11.2018Fachbeitrag

Vergabe 940

Selbstbindung durch Teilnahmekriterien

Der Auftraggeber bindet sich durch Teilnahmekriterien der Bekanntmachung selbst (OLG München, 21.09.2018, Verg 4/18).

Teilnahmekriterien bindend

Legt der Auftraggeber beispielsweise fest, dass Bieter, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens € 1,5 Mio. erzielt haben, die volle Punktzahl erhalten, darf er das Angebot eines Bieters, der zwar insgesamt einen Umsatz von über € 4,5 Mio. erzielt, aber nur in zwei von drei Jahren mehr als € 1,5 Mio. Umsatz erwirtschaftete, nicht mit der vollen Punktzahl werten.

Keine Berufung auf Umsätze der Gründungsgesellschaften

Zudem darf sich ein neu gegründetetes Unternehmen, das durch Verschmelzung entstanden ist, nicht auf die Umsätze der fusionierten Gesellschaften berufen. Da dem Auftraggeber beispielsweise die Jahresabschlüsse fehlen, kann er Umsatzangaben bei fusionierten Gesellschaften nur bedingt nachvollziehen. Dies gilt zumindest dann, wenn sich der Bieter auf Umsätze eines organisatorischen Teils, also beispielsweise eines zum damaligen Zeitpunkt unselbstständigen Büros der Gründungsgesellschaften beruft.

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