29.10.2018Fachbeitrag

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

September 2018: Der BGH macht Ernst mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen!

Der BGH nutzte die Gelegenheit, wichtige Fragen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu klären. Das entsprechende Urteil vom 22. März 2018, Az. BGH I ZR 118/16, wurde von ihm in den Rang einer Leitsatzentscheidung erhoben, und die Urteilsgründe wurden am 28. September 2018 auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs veröffentlicht.

Die Aussagen des zuständigen I. Zivilsenats sind klar und deutlich, und sie laufen auf Folgendes hinaus: Geschäftsgeheimnisse sind ernst zu nehmen, und Gerichte dürfen die Durchsetzung von Ansprüchen wegen deren Verletzung nicht unnötig erschweren. Dies betrifft die alte deutsche Rechtslage, also sogar vor Geltung der EU-Richtlinie 2016/943. Mit der Geltung der Richtlinie und mit dessen Umsetzung wird sich dieser Trend noch verstärken: Eine Missachtung des Geheimnisschutzes ist kein Kavaliersdelikt mehr, sondern sie hat erhebliche Konsequenzen.

Zum Verfahrensverlauf: Das LG Koblenz hatte der Klage stattgegeben, das OLG Koblenz jedoch die Verurteilung aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der BGH verwies die Sache wieder an das OLG Koblenz zurück, und zwar mit den besagten deutlichen Hinweisen. Es bleibt jetzt noch abzuwarten, wie das OLG Koblenz in diesem konkreten Fall entscheiden wird. Aber die generellen Aussagen des Bundesgerichtshofs wirken jedenfalls weit über diesen Einzelfall hinaus. Dieses Urteil wird zukünftig bei fast allen Verfahren, bei denen es um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen geht, eine wichtige Rolle spielen. Die Urteilsgründe sind hier im Volltext abrufbar: BGH I ZR 118_16, und hier eine (inoffizielle, von uns veranlasste) englische Übersetzung: BGH I ZR 118_16 engl. translation.

Unsere Prognose ist: Auch außerhalb Deutschlands wird dieses Urteil Beachtung finden. Schließlich ist es ein internationaler Trend, dass Geschäftsgeheimnisse konsequenter geschützt werden, innerhalb der EU aufgrund der Richtlinie 2016/943, in den USA mit dem „DTSA“, also dem „Defend Trade Secrets Act of 2016“ und in vielen anderen Ländern durch ähnliche Gesetze und konsequente Urteile.

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