11.07.2018Fachbeitrag

Vergabe 909 und Energie 078

Stadtwerke dürfen sich an Konzessionsvergaben beteiligen

Gemeinden müssen klare Zuschlagskriterien wählen und die Angebote vertieft prüfen, wenn sich Tochtergesell-schaften an ihren Vergabeverfahren beteiligen (OLG Schleswig-Holstein, 16.04.2018, 16 U 110/17).

Vergabe von Wegenutzungsverträgen

Die Stadtwerke beteiligten sich an einem Konzessions-vergabeverfahren für Wegenutzungsverträge. Gegen den beabsichtigten Zuschlag an die Stadtwerke klagte ein privater Wettbewerber mit der Begründnung, die Gemeinde habe intransparente Auswahlkriterien und Bewertungsmethoden festgelegt.

Harte Zuschlagskriterien

Die Klage hatte keinen Erfolg. Zwar müsse die Gemeinde die Zuschlagskriterien an den Zielen des EnWG ausrichten. Gleichwohl dürfe die Gemeinde bei der Auswahlentscheidung im gesetzlich zulässigen Rahmen auch ihre eigenen Interessen verfolgen, soweit sie harte Zuschlagskriterien wählt.

Strengerer Prüfungsmaßstab

Bei einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen Konzessionsgeberin und Bewerberin gelte zudem ein strengerer Prüfungsmaßstab für die Angebote, da die Gefahr des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der Gemeinde bestehe.

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