04.04.2016Fachbeitrag

Newsletter Health Care, Pharma & Life Sciences 1/2016

Stand der Dinge zur Reform des EU-Vergaberechts

Langsam ist es an der Zeit, sich mit den neuen Vorschriften zu befassen, die uns die Reform des EU-Vergaberechts beschert. Die Texte stehen nämlich nunmehr fest. Zu den Inhalten der Reform bieten wir Ihnen unser Seminar „Umsetzung des neuen EU-Vergaberechts in Deutschland“ an.

Der neue vierte Teil des GWB vom 17.2.2016 (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) wurde mittlerweile im Bundesgesetzblatt (2016 Teil I Nr. 8 vom 23.2.2016, S. 203) veröffentlicht. Er enthält – wie bisher – neben den Grundsätzen des Vergaberechts, Definitionen und dem Anwendungsbereich die Vergabearten und die Regelungen zum Rechtsschutz. Darüber hinaus sind in ihm beispielsweise auch Kündigungsmöglichkeiten, Vorgaben für die Änderung laufender Aufträge, Regelungen zur Inhouse-Vergabe, zur interkommunalen Zusammenarbeit und zur Bietereignung sowie Ausschlussgründe zu finden. Ferner enthält er Vorschriften für Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber sowie für die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen. Das GWB findet auf alle europaweiten Vergabeverfahren gleichermaßen Anwendung, da es als Gesetz im formellen Sinne den Verordnungen weiterhin vorgeht.

Mantelverordnung zur Modernisierung des Vergaberechts

Die neuen Verordnungen, in denen Detailregelungen zu den jeweiligen Vergabeverfahren enthalten sind, werden in der Mantelverordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zusammengefasst. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die Vergabestatistikverordnung (VergStatVo) und Folgeänderungen – insbesondere in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Die VOL/A-EG und die VOF werden abgeschafft und gehen in der VgV auf. Die Bundesregierung hat die Mantelverordnung am 20. Januar 2016 (Drucksache 18/7318) verabschiedet. Auch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat liegen mittlerweile vor. Lediglich die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Newsletters noch aus.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Daneben existiert auf Verordnungsebene die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU/VOB/A-VS) vom 7. Januar 2016, die durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) überarbeitet und am 19. Januar 2016 im Bundesanzeiger (BAnz AT 19. Januar 2016 B3) veröffentlicht wurde. Durch den Beibehalt der VOB/A soll den Besonderheiten bei der Beschaffung von Bauleistungen Rechnung getragen werden. Dies wird mitunter kritisiert, da es der Vereinheitlichung des EU-Vergaberechts entgegenläuft.

Fazit

Bei der Umsetzung der Reform des EU-Vergaberechts wird der vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die drei EU-Vergaberichtlinien, die Basis der Reform des EU-Vergaberechts sind, müssen bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Es steht nur noch die Veröffentlichung der Mantelverordnung zur Modernisierung des Vergaberechts im Bundesgesetzblatt aus.

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