18.09.2014Fachbeitrag

Vergabe 550

Tariftreue- und Vergabegesetz NRW: ILO-Nachweis ist keine Frage der Eignung

Das OLG Düsseldorf bestätigt seine Rechtsprechung zur Abforderung von Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW (OLG Düsseldorf, 25.06.2014, VII-Verg 39/13).

Bedingung für die Auftragsausführung

Öffentliche Auftraggeber dürfen die Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Förderung von Beruf und Familie nicht als Eignungsnachweise fordern. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Bedingung an die Auftragsausführung, die erst in einer späteren Phase des Vergabeverfahrens relevant wird.

Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit

Das OLG Düsseldorf zweifelte erneut an der Verfassungsmäßigkeit des TVgG, insbesondere im Hinblick auf die geforderten Verpflichtungserklärungen. Diese verstoßen möglicherweise gegen Grundrechte bzw. seien mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.

Keine Vorlage an EuGH

Leider hat der Vergabesenat wegen Entscheidungsunerheblichkeit in diesem Urteil aber davon abgesehen, diese Frage dem EuGH vorzulegen.

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