17.02.2016Fachbeitrag

zuerst erschienen im BehördenSpiegel Online am 17.02.2016

Vergaberechtsreform im Zeitplanergaberecht

Das neue Vergaberecht ist weiter im Zeitplan.Am 20.01.2016 beschloss das Kabinett die neuen Vergabeverordnungen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlichte am 19.01.2016 eine geänderte VOB/A.

Abschluss im April 2016

Bundestag und Bundesrat werden die neuen Vergabeverordnungen voraussichtlich im März 2016 beschließen. Dann würden das neue GWB, die neuen Vergabeverordnungen und die geänderte VOB/A zeitgleich am 18.04.2016 in Kraft treten und damit die EU-Vergaberechts¬reform beschließen.

Neue Vergabeverordnungen

Das Verordnungspaket enthält Neuerungen in den folgenden Bereichen:

  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Sektorenverordnung (SektVO)
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) 

Abschaffung der VOL/A und der VOF

Die neuen Vergabeverordnungen und die geänderte VOB/A konkretisieren das neue GWB zur europaweiten Vergabe von Aufträgen. Die VOL/A und die VOF werden abgeschafft und gehen in der neuen VgV auf.

Noch keine Änderungen im Unterschwellenbereich Neue Vorschriften für nationale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte stehen noch aus. Die Unterschwellenregelungen sollen erst nach Abschluss der EU-Vergaberechtsreform überarbeitet werden.

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

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