10.06.2015Fachbeitrag

Vergabe 631

Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien zulässig

Der EuGH weicht erstmals die strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien auf. Bei der Vergabe von Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter ist es auch nach derzeitigem Recht zulässig, die Qualität des eingesetzten Teams bei der Angebotswertung zu berücksichtigen (EuGH, 26.03.2015, C-601/13).

Zuschlagskriterium „Teambewertung“

Die neue Entscheidung steht im Einklang mit der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU, kommt aber zum alten Recht überraschend. Erst nach der neuen Richtlinie darf der öffentliche Auftraggeber Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals werten, wenn dies erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.

Auftragsausführendes Team

Nach dem EuGH sei dies auch im aktuellen Recht bereits angelegt. Entscheidend sei, dass sich die Wertung auf die Qualität des auftragsausführenden Teams bezöge, und nicht allgemein auf das Personal des Bieters. Darüber hinaus müssen die Zuschlagskriterien mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen. Bei einem Dienstleistungsauftrag mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung sei es gerechtfertigt, die Zusammensetzung des jeweiligen Teams sowie die Erfahrung und die beruflichen Werdegänge der betroffenen Personen zu bewerten.

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