03.07.2015Fachbeitrag

Vergabe 636

VG Düsseldorf: TVgG NRW verfassungswidrig?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf legt voraussichtlich im Sommer 2015 das umstrittene Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) dem Verfassungsgericht zur Prüfung vor.

Richtervorlage an das Verfassungsgericht

Eigentlich sollte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Frage klären, ob ein Landesvergabegesetz bei ÖPNV-Dienstleistungen einen einzigen – sogenannten „repräsentativen Tarifvertrag“ – vorschreiben darf oder auch andere Tarifverträge gelten müssen. Zu dieser Frage äußerte sich das Gericht aber nicht. Vielmehr kündigte es am 30.04.2015 an, das Gesetz nun insgesamt auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen zu wollen. Das Verwaltungsgericht wird voraussichtlich eine Richtervorlage vorbereiten, weil es selbst ein Gesetz nicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklären darf.

Landesvergabegesetze trotz bundesweitem Mindestlohn?

Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob es grundsätzlich zulässig ist, Tarifverträge in einem Gesetz vorzuschreiben. Außerdem fragt das Gericht, ob Landesgesetzgeber nach dem Inkrafttreten des bundesweit geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) noch zur Gesetzgebung in diesem Bereich befugt sind.

Kippen alle Landesvergabegesetze?

Wenn das TVgG NRW verfassungswidrig ist, kippen auch alle anderen Landesvergabegesetze. Die bürokratischen Anforderungen, die derzeit in Vergabeverfahren zu Mindestlöhnen, Tariftreue, sozialen Kriterien etc. gelten, würden dann wegfallen.

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