31.01.2020Fachbeitrag

Vergabe 1062

VOB/A bleibt erhalten

Die VOB/A bleibt erhalten. Sie wird nicht mit VgV und UVgO zusammengeführt. Das hat die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts beschlossen.

Hintergrund

Hintergrund der Diskussion ist eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, nach der die VOB „als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung“ weiterentwickelt werden sollte. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich für eine Verschmelzung der VOB/A mit der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingesetzt.

Keine Verschmelzung von VOB/A mit VgV und UVgO

Nachdem im Sommer der Bundesrat die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2019 billigte, lehnte die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts eine Verschmelzung ab. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) kündigte eine inhaltliche Angleichung einzelner Regelungen in der VOB/A und der VgV bzw. UVgO an.

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