15.08.2017Fachbeitrag

Vergabe 831

Zentrales Wettbewerbsregister kommt

Das zentrale Wettbewerbsregister wird vom Bundeskartellamt geführt und erfasst Unternehmen, die wegen Wirtschaftsdelikten (u.a. Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Subventionsbetrug, wettbewerbs-beschränkender Absprachen bei Ausschreibungen und Steuerhinterziehung) in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten sind. Die Informationen werden fünf (Strafrecht) bzw. drei Jahre (Ordnungswidrigkeit) geführt.

Die öffentlichen Auftraggeber sind zur Prüfung verpflichtet

Die Auftraggeber haben sowohl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs als auch bei der eigentlichen Vergabe Einsicht zu nehmen, um sicherzustellen, dass die in Betracht kommenden Unternehmen nicht gelistet sind.

Selbstreinigung führt zur Löschung

Im Fall von Steuerhinterziehung und Sozialversicherungs-betrug führt die nachträgliche Zahlung der festgesetzten Beträge oder eine Verpflichtungserklärung zur Löschung. Bei den anderen Eintragungen ist aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und der Nachweis von Maßnahmen notwendig, die zukünftig Straftaten vermeiden.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 29.07.2017 in Kraft getreten. Erst nach Verkündung einer Rechtsverordnung wird die Eintragungspflicht beginnen.

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