30.06.2014Fachbeitrag

Vergabe 535

Zulässigkeit von Formblättern für Referenzangaben

Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien dürfen in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb konkretisiert aber nicht verschärft werden (OLG Celle vom 24.04.2014, 13 Verg 2/14).

Verweis auf Formblatt zulässig

Eignungsanforderungen können auch dadurch in der Vergabebekanntmachung festgelegt werden, dass auf ein noch vom Auftraggeber vorzulegendes Formblatt verwiesen wird, das von den Referenzauftraggebern des Bewerbers auszufüllen ist. In den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb dürfen die Eignungsanforderungen sodann nicht verschärft, wohl aber konkretisiert werden. Dies gilt auch im Sektorenbereich.

Keine Nachforderung bei Abweichung

Legt ein Bewerber eine Bestätigung des Referenzauftraggebers vor, die nicht auf dem vom Auftraggeber vorgelegten Formblatt erfolgt ist und die dort gemachten Vorgaben auch inhaltlich nicht erfüllt, kommt eine Nachforderung durch den Auftraggeber nicht in Betracht.

Mitteilung der Gewichtung erst in Ausschreibungsunterlagen

Die Vergabebekanntmachung bezüglich eines Verhandlungsverfahrens muss die Gewichtung der Auswahlkriterien dann nicht mitteilen, wenn diese in den Ausschreibungsunterlagen offenbart wird.

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