11.02.2019Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 138

Zuordnung der Fernwasserleitung an Gemeinden

Eine direkte Rückübertragung von privatisiertem Kommunalvermögen ist auch im Falle von Gesellschaftsanteilen möglich (BVerwG, 12.12.2018, 10 C 10.17 -, noch nicht veröffentlicht).

Erfolg für das Team Kamphausen/Below: Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden ein über 20 Jahre währender Rechtsstreit zugunsten der Kommunen abgeschlossen.

Fernwasserversorgung Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft

Die Fernwasserversorgung in Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde im Zuge der deutschen Einigung in eine GmbH überführt und 1994 durch die Treuhandanstalt veräußert. Bereits 2005 entschied das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich, dass Gemeinden Anspruch auf Anteile an der Fernwasserversorgung haben, da auch die überörtliche Wasserversorgung Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft ist. Danach wurde darum gestritten, in welcher Höhe Ansprüche bestehen und ob die Anteile durch Verwaltungsakt übertragen werden können.

Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen durch behördliche Anordnung

Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass eine Rückübertragung an die Kommunen durch Verwaltungsakt auch per Gesellschaftsanteilen möglich ist. Dazu können durch Verwaltungsakt neue Gesellschaftsanteile gebildet werden.

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