21.02.2018Fachbeitrag

Vergabe 879

Zwangsgeld gegen Freistaat Bayern

Das VG München hat ein Zwangsgeld in Höhe von € 4.000 gegen den Freistaat Bayern wegen dessen Untätigkeit beim Dieselfahrverbot verhängt (VG München, 29.01.2018, M 19 X 17.5464).

Der Freistaat Bayern kam einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht nach. Dieser gab dem Freistaat bereits im Jahr 2012 auf, ein Konzept zur Einführung von Dieselfahrverboten zu erstellen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. klagte und beantragte unter anderem Zwangshaft gegen die Bayerische Umweltministerin.

„Alibi-Planung und Larifari“

Das VG München gab der Klage statt: Das vom Freistaat erstellte Konzept wertete die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung als „Alibi-Planung“. Die Ausführungen zum Fahrverbot seien eine „Larifari-Seite“. Es sei ein „Unding“, dass der Freistaat Auflagen der Rechtsprechung nicht einhalte.

Zwangshaft nicht ausgeschlossen

Eine Zwangshaft verwarf das Gericht - zunächst: Bei weiterer Missachtung der Richtersprüche zur werden härtere Maßnahmen folgen. Eine Zwangshaft gegenüber der Behördenleiterin oder ein durch die Behördenleiterin persönlich zu zahlendes Zwangsgeld seien ausdrücklich möglich.

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