Derzeit ist ein deutlicher Anstieg von Auskunfts- und Herausgabeanfragen Betroffener zu beobachten. Kommt der Verantwortliche den Ansprüchen nicht ausreichend nach, hat der Betroffene die Möglichkeit, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, oder sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, die ein Bußgeld gegen den Verantwortlichen verhängen kann. Zwischenzeitlich gibt es erste, allerdings teils voneinander abweichende Gerichtsurteile zum Umfang des Anspruchs auf Auskunft und Herausgabe von Kopien. Auch die Aufsichtsbehörden haben sich zum Teil positioniert. Da sie dabei aber nicht immer auf einer Linie mit der Auffassung der Zivilgerichte liegen, besteht nach wie vor Unsicherheit für den Verantwortlichen, gegen den solche Ansprüche geltend gemacht werden.
Auch zum Anspruch auf Schadensersatz, den Betroffene wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend machen können, wurden zwischenzeitlich mehrere Urteile veröffentlicht. Einige Gerichte tendieren dazu, bereits bei einfachen Verstößen gegen die DSGVO einen zu ersetzenden Schaden anzunehmen. Andere sehen die Notwendigkeit, den Verantwortlichen zur Abschreckung zur Zahlung eines Schadensersatzes zu verurteilen. Für Verantwortliche ist es daher wichtig, die aktuellen Entwicklungen zu kennen, um das Risiko von Datenschutzverstößen zutreffend einschätzen zu können.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen möchten wir Ihnen in unserem Webinar eine Übersicht zu den folgenden Themen geben:
Mittwoch, 27. Januar 2021, 16.00 - 17.30 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!