Mit aktuellen Informationen aus dem MWIDE NRW und mit Praxisbericht des VRR
Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zweckverbände und Vereinigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar der Allgemeinheit dienen, von den Stellen selbst aber nicht finanzierbar sind. Hier ist eine Förderung durch staatliche Zuwendungen möglich. So werden zahlreiche öffentliche Aufträge, die die Kommunen und ihre Unternehmen vergeben, zu einem beträchtlichen Teil mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert. Damit die Fördermittel transparent und im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die Bestimmungen des Vergaberechts beachten. Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe und die EU Kommission prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die Mittel richtig verwenden. Nicht nur bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten.
Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und ständig im Fluss. Aktuell muss die Unterschwellenvergabeordnung UVgO in das nordrhein-westfälische Zuwendungsrecht integriert werden. Was heißt das für Landes- und kommunale Auftraggeber sowie Fördergeber? Was bedeuten diese Änderungen für Zuwendungsempfänger?
Das Seminar will den Rechtsrahmen zulässigen Handelns abstecken und zugleich Spielräume ausleuchten. Neben den Grundzügen des neuen Unterschwellenvergaberechts und des nationalen Zuwendungsrechts mit seinen Schnittstellen zum Vergaberecht stellen die Referenten auch die Rechtsfolgen von Verstößen des Zuwendungsempfängers gegen das Vergaberecht dar. Ein Update aus dem Landeswirtschaftsministerium zum Rechtsrahmen wird ergänzt durch einen Praxisbericht der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) als großem Fördermittelgeber und -empfänger. So profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlungen und aktuellen Informationen aus erster Hand.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Behörden Spiegel.