Veranstaltung

Vergaberecht und Fördermittel

Vorstellung der Regelungen durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Heuking Kühn Lüer Wojtek lädt zusammen mit dem Behörden Spiegel herzlich ein zum Webinar "Vergaberecht und Fördermittel".

Wir freuen uns auf Sie.

Thema

Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zweckverbände und Vereinigungen verfolgen oft Ziele, die zwar im Interesse der Allgemeinheit liegen, jedoch von diesen Institutionen selbst nicht finanziert werden können. In solchen Fällen ist eine Unterstützung durch staatliche Zuwendungen möglich. Eine erhebliche Anzahl öffentlicher Aufträge, die von Kommunen und ihren Tochterunternehmen vergeben werden, wird zum Teil mit Geldern der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes finanziert.

Damit die Verwendung dieser Fördermittel transparent ist und im Wettbewerb stattfindet, müssen die Empfänger die Vorschriften des Vergaberechts beachten. Der Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe und die Europäische Kommission haben kürzlich streng geprüft, ob die Empfänger die Mittel ordnungsgemäß verwenden. Es drohen nicht nur empfindliche Rückzahlungsverpflichtungen bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben.

Die Wechselwirkung zwischen den vergaberechtlichen Vorschriften und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich heikel und unterliegt ständigen Veränderungen. Im Jahr 2020 wurden die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen umfassend überarbeitet. Welche Auswirkungen hat das auf Landes- und Kommunalauftraggeber sowie Fördermittelgeber? Was bedeutet diese Änderung für die Empfänger von Zuwendungen?

Das Seminar zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen für zulässiges Handeln abzustecken und gleichzeitig die Handlungsspielräume zu erkunden. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vorstellung der aktuellen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen durch das Landeswirtschaftsministerium. Diese werden eingehend hinsichtlich ihrer praktischen Bedeutung beleuchtet, und es werden Fragen der Teilnehmer dazu beantwortet.

Neben den Grundlagen des Unterschwellenvergaberechts erläutert die Referentin auch die rechtlichen Konsequenzen von Verstößen des Zuwendungsempfängers gegen das Vergaberecht. Es wird auch auf die Auswirkungen aktueller Erlasse auf Zuwendungsverfahren eingegangen. Der Überblick über die rechtliche Situation wird durch Praxisbeispiele aus Sicht des privaten Zuwendungsempfängers ergänzt. Auf diese Weise profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlungen und aktuellen Informationen aus erster Hand.

Referentin

Termin & Veranstaltungsort

  • Freitag, 24. November 2023, 10.00 bis 16.00 Uhr
  • Heuking Kühn Lüer Wojtek | Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf | 5. Etage

    Wegbeschreibung


Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Behörden Spiegels.

Termine

24.11.2023 | Düsseldorf
Ihre Referentin

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24.11.2023 | Düsseldorf
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