Wir vertreten deutsche und internationale Rechtsanwaltskanzleien und Notariate bei der Beurteilung anwaltlicher Haftungsfragen. In gerichtlichen Verfahren vertreten wir Kollegen bei der Abwehr von Ansprüchen aus anwaltlichen Pflichtverletzungen.
Folgende Praxisgruppen widmen sich schwerpunktmäßig der Kompetenz
Anwaltliches Haftungsrecht
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