Unsere Beratung versteht sich als umfassende Begleitung des Mandanten bei allen an ihn gestellten Anforderungen aufsichtsrechtlicher Art. Dies umfasst unter anderem:
Errichtung von Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstituten
Erwerb und Erweiterung von Bank- und Finanzdienstleistungserlaubnissen, Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen
Sonstige aufsichtsrechtliche Fragestellungen, z.B. Outsourcing, Anzeige- und Meldepflichten, Risikokontrolle, Datenschutz
Angemessene Eigenkapitalausstattung (Basel II und Basel III)
Erlaubnispflichten im Bereich von derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere Rohstoffderivaten, OTC-Derivaten und Hedging-Geschäften
Folgende Praxisgruppen widmen sich schwerpunktmäßig der Kompetenz
Bankaufsichtsrecht
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