Wir beraten und vertreten Sie interessengerecht und sachkompetent sowohl bei der Abwicklung eines (internationalen) Erbfalls als auch bei der Konzipierung von maßgeschneiderten Testamenten und Vorsorgevollmachten.
Erben können sich gegen Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche wehren müssen. Auch können sie von zunächst unbekannten Gläubigern des Erblassers in Anspruch genommen werden, so dass zumindest das Eigenvermögen der Erben zu schützen ist. Wir übernehmen sowohl die Abwehr gegen als auch die Durchsetzung solcher Ansprüchen, und zwar außergerichtlich und vor Gericht. Miterben unterstützen wir bei der Verwaltung und bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Zur Minimierung streitiger Erbauseinandersetzungen konzipieren wir für Sie steueroptimierte Nachfolgemodelle. Testamente, Erb- und lebzeitige Übergabeverträge müssen den individuellen Begebenheiten durch maßgeschneiderte Lösungen Rechnung tragen. Die Anordnung von Testamentsvollstreckungen, die wir auch durchführen, kann die Ausführung des letzten Willens sicherstellen. Die komplette Vorsorgeberatung umfasst auch die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, bei denen sich gerade für Unternehmer Standardmuster verbieten.
Durch die besondere Mobilität vieler Mandanten gewinnt das Internationale Erbrecht an Bedeutung. Vermögen im Ausland sogar eines Deutschen kann einer ausländischen Rechtsordnung unterfallen. Diese Besonderheiten können beispielsweise zur legalen Umgehung des deutschen Pflichtteilsrechts oder zur Steueroptimierung genutzt werden. Wir übernehmen grenzüberschreitende Mandate vor und nach dem Erbfall.