Das Familienrecht ist ein weites Feld und umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Recht des Verwandtenunterhalts auch Unterhaltsansprüche der nicht ehelichen Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und jeweils angrenzende Rechtsgebiete.
Die Aufgabe von Heuking Kühn Lüer Wojtek ist es, bereits bei den Eheschließungen bestimmte Bereiche einer Klärung durch Eheverträge zuzuführen. Etwa die Wahl einer bestimmten Rechtsordnung, den Ausschluss güterrechtlicher Ausgleichsansprüche oder die Herausnahme bestimmter Vermögensbestandteile aus der Zugewinngemeinschaft, zum Beispiel Gesellschaftsanteile und ähnliches. Die in den letzten Jahren ergangene restriktive Rechtsprechung zum Inhalt von Eheverträgen macht eine ausführliche Beratung unumgänglich, wenn das Risiko einer späteren Unwirksamkeit im Scheidungsfall ausgeschlossen werden soll.