Die Kunstrecht-Gruppe von Heuking Kühn Lüer Wojtek beschäftigt sich mit der gesamten Bandbreite der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunst – beginnend mit dem Urheberrechtsschutz an Kunstwerken, seinem Umfang und seiner Dauer, über Kauf- und Leihverträge, Transport, Verluste und Beschädigungen, Ansprüche bei Fälschungen, Fragen der Provenienzforschung, Restituierungsfällen, die Gründung von Stiftungen und Regelung der Erbfolge, die rechtliche Organisation von Sammlungen bis hin zu nationalem und internationalem Kulturgüterschutz. Dabei beraten wir private, gewerbliche und öffentliche Mandanten und vertreten sie in Rechtsstreiten und Schiedsverfahren.
Das Kunstrecht zeichnet sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten insbesondere dadurch aus, dass die Gewohnheiten des Kunstmarkts häufig andere als in anderen Branchen sind. Diese Gewohnheiten werden häufig Vertragsbestandteil und finden Berücksichtigung bei der rechtlichen Beurteilung kunstrechtlicher Fragestellungen. Eine besondere Marktkenntnis ist daher Voraussetzung der erfolgreichen Beratung und Vertretung auf diesem Gebiet.