Das Sortenschutzrecht schützt bestimmte Pflanzensorten und damit Züchter oder Entdecker solcher Sorten in der Ausübung ihrer Rechte an den Pflanzensorten. Der Sortenschutz begründet ein in gewisser Weise den Patenten vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt damit ebenfalls das geistige Eigentum. Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Pflanzensorte kann beim Bundessortenamt den Sortenschutz auf der Grundlage des Bundessortenschutzgesetzes beantragen. Er begründet damit ein ausschließliches Recht, Vermehrungsmaterial (Pflanzen, Pflanzenteile einschließlich Samen) einer geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringen zu können, zu erzeugen oder einzuführen. Es stellen sich also auch in diesem Bereich diejenigen Fragen, die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz von Bedeutung sind. Heuking Kühn Lüer Wojtek unterstützt Sie in der Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte an Pflanzensorten bzw. verteidigt Sie gegen Angriffe aus dem Sortenschutzrecht Dritter.