Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge eröffnen zahlreiche Gestaltungsspielräume. Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Gesellschaften, zukünftige sowie aktuelle Organe einer Gesellschaft in sämtlichen Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten, die von Vergütungs- und Vertragsgestaltung bis hin zur Beendigung des Vertrags sowie Fragen der Organhaftung reichen. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im geschäftlichen Verkehr, die es uns ermöglicht, Ihre Interessen im Rahmen der Vertragsgestaltung, -durchführung sowie nach Beendigung bestmöglich zu wahren. Die rechtliche Beratung hilft, frühzeitig Problemfelder zu erkennen, Potentiale auszuschöpfen und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.