Die Praxisgruppe Steuerrecht besteht aus einem Team von Rechtsanwälten mit steuerlicher Zusatzqualifikation, etwa als Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht, und langjähriger praktischer Erfahrung in allen Bereichen des Steuerrechts. Sie beraten und vertreten neben namhaften Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenklassen aus dem In- und Ausland auch Private-Equity-Investoren, vermögende Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen.
Unsere Steuerfachleute beraten die Konzeption, Gestaltung und Realisierung von Mergers-and-Acquisitions-Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen ebenso wie bei Public-Private-Partnership-Projekten, Stiftungsgründungen oder Angelegenheiten des Steuerstrafrechts. Die Mitglieder der Practice Group Steuerrecht verfügen über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in angrenzenden Rechtsgebieten und können daher interdisziplinäre Leistungen in einer Person erbringen.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere: