In Zeiten von steigenden Terrorgefahren und einem immer größer werdenden Bedarf an Sicherheit sind Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen gefragter denn je. Bestreifung, Pfortendienst, Absicherung von (Stadt-)festen, Konzerten, Sportveranstaltungen oder die einfache Verhinderung von Vandalismus an städtischen Liegenschaften sind regelmäßig Gegenstand öffentlicher Aufträge.
Das Seminar erläutert Eignungs- und Wertungsfragen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte, die hohen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Qualifikation des Personals und weitere wichtige und aktuelle Fragen.
Themenüberblick
- Wie können Wach- und Sicherheitsdienstleistungen vergaberechtskonform ausgeschrieben werden?
- Wie kann man als öffentlicher Auftraggeber seriöse von unseriösen Anbietern unterschieden?
- Welche Vorgaben gelten in Bezug auf die Bewachungsverordnung?
- Welche Anforderungen an die Eignung sind zulässig?
- Wie wird das Personal in Bezug auf Zuverlässigkeit und Sachkunde überprüft?
- Muss bei öffentlichen Ausschreibungen immer zwangsläufig der Preis ausschlaggebendes Wertungskriterium sein?
- Wie ist mit Tarifvorgaben umzugehen?
Referenten
- Dr. Isabel Langenbach, Rechtsanwältin und Salaried Partnerin, Heuking Kühn Lüer Wojtek
- Andreas Paulick, Rechtsanwalt und Geschäftsführer, BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT
Termine und Veranstaltungsorte
- Donnerstag, 5. September 2019, InterCityHotel Frankfurt Airport, Frankfurt
- Mittwoch, 20. November 2019, Mercure Hotel, Hamm
Die Teilnahme an dem Seminar kostet für Mitglieder des vhw 335 Euro, für Nichtmitglieder 395 Euro. Weitere Informationen zur Anmeldemöglichkeit erhalten Sie im Veranstaltungsflyer.