Die Praxisgruppe Versicherungsrecht/ Rückversicherungsrecht berät umfassend im Bereich des Rückversicherungsrechts. Zu dem Mandantenstamm gehören neben Rückversicherungsunternehmen auch Erstversicherungsunternehmen sowie Investoren und Rückversicherungsmakler.
Als typische Beispiele unserer Tätigkeit im Rückversicherungsrecht sind die folgenden anzuführen: