Regulierungsrecht
Wir beraten zahlreiche Energieversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit regulierungsrechtlichen Fragestellungen (unter anderem Unbundling, Netzentgeltgenehmigung, Netzzugang, Anreizregulierungsverordnung, Freistellung von neuen Infrastruktureinrichtungen gemäß § 28 a EnWG).
Unsere Tätigkeit umfasst die Vertretung unserer Mandanten gegenüber den Regulierungsbehörden und Gerichten, die Unterstützung bei der Erlangung erforderlicher Genehmigungen sowie die Beratung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen, zum Beispiel die Vertragsgestaltung oder -anpassung.