Hinweisgebersysteme

Die meisten Unternehmen und öffentliche Organisationen sind verpflichtet, Meldestellen zur Entgegennahme von Hinweisen auf Rechtsverstöße einzurichten und zu betreiben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und andere Vorschriften stellen hohe Anforderungen an Whistleblower-Hotlines und den Umgang mit eingehenden Meldungen.

Unser Compliance-Team berät Wirtschaftsunternehmen sowie öffentliche Gesellschaften und öffentliche Körperschaften bei der rechtskonformen Einführung und Unterhaltung von Hinweisgebersystemen.

Inzwischen sind Hinweisgebersysteme gesetzliche Pflicht: Die EU-Whistleblower-Richtlinie, das Hinweisgeberschutzgesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und weitere Spezialgesetze verpflichten nicht nur Bund und Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, sondern auch privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Einrichtung und zum Betrieb Meldestellen.

Unternehmen und Behörden müssen rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig erkennen, um schnell reagieren und Schäden vermeiden zu können. Eine Whistleblower-Hotline ist zentraler Bestandteil eines solchen Früherkennungssystems.

Mit unserem digitalen Hinweisgebersystem "WhistleFox" können Unternehmen, Behörden, Kommunen und Verbände die Auflagen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mühelos erfüllen.

Jetzt informieren: whistlefox.heuking.de

Was kann eine Whistleblower-Hotline?

Whistleblower-Hotlines ermöglichen es Mitarbeitern sowie Dritten, Hinweise auf schädigendes Verhalten zu geben. Unternehmen und Behörden erfahren auf diese Weise frühzeitig z. B. von

  • Auffälligkeiten in Vergabeverfahren
  • Korruption und Interessenkonflikten
  • Veruntreuung, Unterschlagung und sachwidrige Verwendung von Unternehmens- oder Behörden-Eigentum
  • Verstößen gegen Ehrenkodizes und Dienstanweisungen

Wir sind bereits heute für zahlreiche Unternehmen Ombudspersonen und Vertrauensanwälte. Darüber hinaus beraten wir private und kommunale Unternehmen sowie Behörden bei der Einführung von Hinweisgebersystemen unter sämtlichen relevanten rechtlichen Aspekten – vom Arbeitsrecht über den Datenschutz bis zum Strafprozessrecht.

Kontakt

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„Muss“ oder „nice to have“?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis zum 17. Dezember 2021 eine gesetzliche Regelung zu Hinweisgebersystemen in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen sowie in Behörden einzuführen. Damit wird die Einführung von Whistleblower-Hotlines in Deutschland zur Pflicht. 

Bereits heute müssen bestimmte Unternehmen des Banken-, Versicherungs- und Finanzsektors sowie Bundesbehörden solche Systeme vorhalten. Mit dem Ende 2022 vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es tritt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 in Kraft.

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Es verpflichtet größere Unternehmen, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

Besuchen Sie hierzu auch unsere Themenseite zum Thema Nachhaltiges Wirtschaften – Corporate Social Responsibility (CSR).

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Vorteile einer Whistleblower-Hotline

  • Sensibilisierung für unbekannte kritische Sachverhalte
  • Frühwarnsystem-Funktion
  • Kanalisierung eingehender Hinweise
  • Kontrollmechanismus in der Compliance-Struktur
  • Minimierung rechtlicher Risiken
  • Vermögensschutz
  • Bestandteil der Unternehmens- und Behördenkultur
  • Nachweis der Integrität gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern

Referenzen

Unser Compliance-Team berät Wirtschaftsunternehmen sowie öffentliche Gesellschaften und öffentliche Körperschaften bei der Einführung und Unterhaltung von Whistleblower-Hotlines sowie in anderen Aspekten der Compliance und des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.

Dazu gehören mittelständische Familienunternehmen genauso wie DAX-gelistete Aktiengesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften, z. B. Universitäten und berufliche Versorgungswerke.

Leistungen auf einen Blick

  • Beratung bei der Einführung eines Hinweisgebersystems
  • Vorhaltung der Whistleblower Hotline
  • Entgegennahme und Dokumentation von Hinweisen
  • Reporting und Jahresberichterstattung
  • Unterstützung bei der Ermittlung und Aufarbeitung von Verdachtsfällen
  • Vertretung in behördlichen, gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

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