22.12.2009Pressemeldungen

Auestadion: Gericht gibt Stadt Kassel Recht, Gegner nimmt Beschwerde zurück

Im Kasseler Auestadion kann jetzt endlich mit dem Tribünenbau begonnen werden. Seit Monaten wurde der Baustart durch ein Nachprüfungsverfahren und sodann eine sofortige Beschwerde eines unterlegenen Bieters gegen die geplante Auftragsvergabe verzögert. Am 17.12.2009 nahm der Bieter seine Beschwerde vor dem OLG Frankfurt am Main zurück.

Im Juli 2009 hatte die Stadt Kassel entschieden, den Auftrag in Höhe von ca. 7 Mio. EUR an eine Kasseler Bietergemeinschaft zu vergeben. Eine unterlegene Bieterin stellte daraufhin einen Nachprüfungsantrag. Dieser wurde von der zuständigen 2. Vergabekammer des Landes Hessen am 09.10.2009 zu Ungunsten der Bieterin entschieden. Die Bieterin legte gegen die Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde vor dem OLG Frankfurt am Main ein. Die mit der sofortigen Beschwerde verbundene „aufschiebende Wirkung“ hatte zur Folge, dass die Stadt Kassel den Auftrag zunächst nicht an die von ihr ausgewählte Bieterin vergeben durfte.

Nachdem das OLG Frankfurt den Antrag der Bieterin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung am 11.12.2009 abgelehnt hatte, durfte die Stadt Kassel die Errichtung des Bauwerkes noch vor der endgültigen Entscheidung des Gerichtes in Auftrag geben. Nach Auffassung des Gerichtes hatte die sofortige Beschwerde nach der vorzunehmenden Interessenabwägung aller Voraussicht nach keine Aussicht auf Erfolg.

Auf dieser Grundlage erteilte die Stadt Kassel am Montag, den 14.12.2009, den Auftrag an die von ihr ausgewählte Bieterin. Nach Rücknahme der Beschwerde ist das Gerichtsverfahren abgeschlossen und die Entscheidung rechtskräftig.

Bei der Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens wurde die Stadt Kassel von Dr. Ute Jasper und Dr. Kristina Neven-Daroussis beraten. Diese übernahmen gleichfalls die Vertretung vor der Vergabekammer und vor dem Oberlandesgericht.

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