17.02.2021Pressemeldungen

Berufsfeuerwehr Köln darf Einsatzleitsoftware aus Berlin weiter nutzen – Stadt Köln gewinnt mit Heuking Kühn Lüer Wojtek mehrjährigen Rechtsstreit vor EuGH und OLG

Erleichterung bei der Berufsfeuerwehr in Köln: Sie darf die Berliner Leitstellensoftware „IGNIS-Plus“, die sie seit Anfang 2020 nutzt, weiter betreiben. Die Stadt gewann mit Unterstützung von Heuking Kühn Lüer Wojtek jahrelange Prozesse, die sie bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführt hatten. Jetzt entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf endgültig, dass das Land Berlin und die Stadt Köln weiter kooperieren dürfen. 

Berlin hatte Köln die eigens für die Berliner Feuerwehr programmierte Software unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Hiergegen wehrte sich ein Konkurrent des Herstellers mit dem Argument, die Stadt Köln hätte die Beschaffung der Software ausschreiben müssen, unterlag aber in erster Instanz. Das OLG Düsseldorf setzte in zweiter Instanz das Beschwerdeverfahren aus und legte dem EuGH verschiedene Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vor.

Der EuGH urteilte am 28. Mai 2020 (C-796/18), dass die Kombination aus Softwareüberlassung und -kooperation zwar als entgeltlicher öffentlicher Auftrag grundsätzlich ausschreibungspflichtig ist. Die Ausschreibungspflicht entfällt aber ausnahmsweise im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit. Öffentliche Auftraggeber dürfen in Bezug auf die Einsatzleitsoftware ihrer Berufsfeuerwehren grundsätzlich ohne Ausschreibung zusammenarbeiten, sofern dadurch kein privates Unternehmen bevorzugt wird (ungeschriebenes Besserstellungsverbot). Dazu müssen öffentliche Auftraggeber fairen Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt herstellen, wenn sie Folgeleistungen wie die Anpassung, Implementierung, Pflege und Weiterentwicklung der Software beschaffen.

Das OLG Düsseldorf bestätigte mit Beschluss vom 3. Februar 2021 (VII Verg 25/18) nun, dass die Stadt Köln diese Vorgaben eingehalten hat. Denn sie war bereit, Bietern im Vergabeverfahren über die Folgeleistungen den Quellcode der Software und zugehörige Informationen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. 

„Die erfreulich deutliche Entscheidung schafft Klarheit für die öffentliche Hand. Öffentliche Auftraggeber dürfen ohne Vergabeverfahren bei allen Tätigkeiten zusammenarbeiten, die zur wirksamen Aufgabenerfüllung beitragen“, freut sich Ute Jasper, Rechtsanwältin und Teamleiterin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Weitreichende Bedeutung hat die Entscheidung darüber hinaus als Handlungsanweisung für die Verwaltung, wenn sie Folgeleistungen zu einer Bestands-Software beschafft. Sie muss im Vergabeverfahren ausreichend informieren, sodass sich dritte Unternehmen einarbeiten können. Den wirtschaftlichen Einarbeitungsaufwand müssen diese Unternehmen dagegen selbst tragen“ ergänzt Kirstin van de Sande, Rechtsanwältin und Vertreterin der Stadt Köln im Beschwerdeverfahren. 

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Köln.

Das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek zählt seit Jahren zu den Marktführern im Vergaberecht. Die Anwälte belegen die besten Plätze in einschlägigen deutschen und internationalen Anwaltsrankings. Sie beraten seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand und haben mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als € 40 Mrd. Euro begleitet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde.

Dr. Ute Jasper ist eine der bekanntesten Anwältinnen für Vergabe- und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Sie berät Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Unternehmen, besonders bei innovativen und komplexen Projekten. Ute Jasper ist Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek und leitet dort das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“. Sie hält mit ihrem Team seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“. Im Oktober 2016 wurde sie mit ihrem Team mit dem JUVE Award für Regulierte Industrien ausgezeichnet.

Kirstin van de Sande, Partnerin, ist in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ im Schwerpunkt mit der Konzeption und Durchführung komplexer Vergabeverfahren betraut und vertritt die öffentliche Hand in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten. In diesem Verfahren trat sie für die Stadt Köln vor dem OLG Düsseldorf und dem Europäischen Gerichtshof auf. 

Bildquelle: Duhon/Wikimedia

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