18.12.2017Fachbeitrag

Vergabe 859

Anpassung der Schwellenwerte zum Jahreswechsel

Die EU-Kommission hat die vergaberechtlichen Schwellenwerte angepasst.

Ab dem 01.01.2018 müssen Auftraggeber Leistungen ab folgenden Schwellenwerten (netto) europaweit ausschreiben:

  • Bauaufträge Euro 5.548.000,-- (zuvor Euro 5.225.000,--)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge jeweils gerechnet über Laufzeit, maximal 4 Jahre Euro 221.000,-- (zuvor Euro 209.000,--)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich gerechnet über Laufzeit, maximal 4 Jahre Euro 443.000,-- (zuvor Euro 418.000,--)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen Euro 144.000,-- (zuvor Euro 135.000,--)

§ 106 GWB enthält eine dynamische Verweisung auf die EU-Schwellenwerte. Die neuen Schwellenwerte gelten für alle Vergaben, die nach dem 01.01.2018 begonnen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung.

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