18.03.2024Fachbeitrag

Vergabe 1445

Direktvergabe wegen Angriffskrieges

Die Vergabestelle der Bundeswehr darf Kriegsmaterial aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine direkt beschaffen, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu wahren (OLG Düsseldorf, 01.12.2023, Verg 22/23).

Wesentliches Sicherheitsinteresse

Das OLG Düsseldorf entschied, der Auftraggeber lege nachvollziehbar dar, dass der Verzicht auf ein Vergabeverfahren erforderlich sei, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in der aktuellen Krisensituation sicherzustellen.

Militärisches Geheimhaltungsinteresse

Der Auftraggeber begründete seine Entscheidung für die Direktvergabe mit der hohen Sensibilität der im Vergabeverfahren ausgetauschten Daten.

Minimiertes Verbreitungsrisiko

Der in den Verfahrensvorschriften geregelte Vertraulichkeitsschutz bietet angesicht der hohen Datensensibilität keinen hinreichenden Schutz. Um das Verbreitungsrisiko von hochsensiblen Daten zu minimieren, muss der Kreis der Informationsträger möglichst klein sein. Die Regelverfahren sehen jedoch die Beteiligung mehrerer Bieter vor.

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