18.03.2024Fachbeitrag

Beihilfe 89

EU-Kommission: Neue Vorgaben für De-minimis-Beihilfen

Seit dem 01.01.2024 gilt sowohl eine überarbeitete allgemeine De-minimis-Verordnung als auch eine überarbeitete De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Die EU-Kommission passt insbesondere inflationsbedingt die Schwellenwerte an.

Neue Schwellenwerte

Die beiden Verordnungen betreffen Beihilfen, die insgesamt als geringfügig anzusehen sind und deshalb betragen die neuen Schwellenwerte:

  • 300.000 € für De-minimis-Beihilfen in drei Jahren und
  • 750.000 € für DAWI-De-minimis-Beihilfen in drei Jahren.

Nationales Register

Neben den neuen Schwellenwerten verpflichtet die Kommission die Mitgliedsstaaten ab dem 01.01.2026, ein nationales Register für De-minimis-Beihilfen einzurichten.

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