26.11.2020Fachbeitrag

Vergabe 1134

Architektenwettbewerb: Preisträger nicht zwingend zu beauftragen

Führt der Auftraggeber im Anschluss an einen Architektenwettbewerb ein Verhandlungsverfahren durch, ist das Ergebnis des Architektenwettbewerbs bei der Gewichtung und Binnengewichtung der Auswahlkriterien zwar zu berücksichtigen, aber nicht allein maßgebend (OLG Frankfurt, 23.06.2020, 11 Verg 2/20).

Streitgegenstand 

Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb die Vergabe von Architektenleistungen aus. Zunächst führte er einen Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RWP) durch. Die Empfehlungen des Preisgerichts berücksichtigte der Auftraggeber zu 60 %. Der im Wettbewerb zweitplatzierte Bieter sollte den Zuschlag erhalten. 

Privilegierung des Preisträgers ausreichend 

Dies steht dem Prinzip der Regelbeauftragung des Preisträgers nach der RWP nicht entgegen. Denn die Regelbeauftragung verpflichtet den Auftraggeber nicht dazu den ersten Preisträger zu beauftragen. Der Auftraggeber muss diesen lediglich hinreichend privilegieren.  

Gesamtbewertung entscheidend 

Für den Zuschlag ist die Gesamtbewertung aller Leistungen entscheidend. Neben den Leistungen aus dem Planungswettbewerb zählen hierzu auch die Leistungen aus dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren.

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