02.06.2014Fachbeitrag

Vergabe 525

Auftraggeber trifft die Wahl der Vergütungsform

Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers umfasst auch die Wahl der Vergütungsform (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014 - 1 Verg 7/13).

Der Auftraggeber schrieb auf Dauer angelegte Betreuungsleistungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen aus. Dabei sah er die Vergütung mit Zeitpauschalen vor und schloss eine Vergütung für nicht in eine weitere Betreuung einmündende Erstberatungen aus. Hiergegen richtete sich die Beschwerde des Bieters.

Vergaberechtsverstoß nur bei unzumutbarer Vorgabe

Ohne Erfolg! Es gibt keinen vergaberechtlichen Grundsatz, der es dem Auftraggeber verbietet, eine Vergütung für erfolglose Erstberatungen auszuschließen. Ein Vergaberechtsverstoß kommt nur dann in Betracht, wenn eine kalkulationsrelevante Vorgabe des Auftraggebers für den Bieter unzumutbar ist. Dies wurde im vorligenden Fall aufgrund der kalkulierbaren Höhe erfolgloser Erstberatungen verneint.

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