06.07.2021Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 148, Planung und Umwelt 08

Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland ist am 23. Juni 2021 nach fast zweijähriger Planungsphase in Kraft getreten (BGBl. I S. 1802). Die damit verbundenen Änderungen betreffen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).  

Maßgebliche Änderungen BauGB 

Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor, um den Bau und die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern und den Kommunen die hierfür erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben:

  • Einführung sektoraler Bebauungspläne in § 9 Abs. 2d BauGB,  
  • erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen gem. § 31 Abs. 3 BauGB,  
  • Verschärfung der städtebaulichen Gebote in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt,  
  • Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechtes und  
  • Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Wohngebäuden in Wohn- oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. 

BauNVO 

In die BauNVO wurde das „Dörfliche Wohngebiet“ aufgenommen. Auch wurden die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung gem. § 17 BauNVO in Orientierungswerte umgewandelt.  

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