15.12.2016Fachbeitrag

Vergabe 783

Bundesverwaltungsgericht: Bekanntmachungen an Ausschreibungsportale zu senden

Vergabestellen sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG verpflichtet, auf Anfrage Ausschreibungsbekanntmachungen an Informationsportale zu übermitteln (BVerwG, 14.04.2016, 7 C 12.14).

VGH Mannheim: IWG nicht anwendbar

Ein Ausschreibungsportal bat die beklagte Gemeinde, ihr Bekanntmachungen zur Veröffentlichung zu übermitteln. Die Kommune lehnte das Ersuchen ab. Hiergegen wandte sich die Klägerin aufgrund von § 3 Abs. 1 Informationsweiterverwendungsgesetz. Der VGH Mannheim lehnte den Anspruch mit der Begründung ab, das IWG sei nicht anwendbar, die Klägerin habe kein Zugangsrecht i.S.d. IWG.

BVerwG: Zugangsanspruch bei allgemein zugänglichen Informationen

Das BVerwG hob das Urteil auf. Ein Zugangsrecht i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG bestehe über den Wortlaut hinaus auch dann, wenn eine öffentliche Stelle Informationen von sich aus veröffentlicht habe und sie damit allgemein zugänglich gemacht hat.

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