09.11.2018Fachbeitrag

Umwelt und Planung 4

Dieselfahrverbote auch in Aachen, Köln und Bonn

Die Bezirksregierung Köln muss in Aachen, Köln und Bonn Dieselfahrverbote erlassen.

Zulässige Grenzwerte fortwährend überschritten

Der Kläger in Aachen forderte, dass die Bezirksregierung Köln den Luftreinhalteplan für Aachen ändert. Auch nachdem die Bezirksregierung eine Umweltzone eingerichtet und in den Luftreinhalteplan Maßnahmen – unter anderem die Förderung des ÖPNV – aufgenommen hat, überschritten die Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte. Die Bezirksregierung ging in ihrem Luftreinhalteplan selbst davon aus, dass die Grenzwerte erst ab dem Jahr 2025 eingehalten werden.

Grenzwerte sind schnellstmöglich einzuhalten

Das VG Aachen verlangte, der Luftreinhalteplan müsse Maßnahmen enthalten, die erwarten lassen, dass die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme sei dabei insbesondere ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Land NRW hat Berufung eingelegt und dies auch für Köln und Bonn angekündigt. Nun muss das OVG Münster in der Sache entscheiden.

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