25.03.2021Fachbeitrag

Vergabe 1160

Eignungskriterien müssen klar verständlich sein

Auftraggeber müssen Eignungskriterien verständlich bestimmen. Angaben der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen sind zwar auslegungsfähig. Zweifel gehen aber zu Lasten der Auftraggeber (OLG Dresden, 05.02.2021, Verg 4/20).

Verständlichkeit von Eignungskriterien

Bieter müssen den Vergabeunterlagen aber klar und eindeutig entnehmen können, welche Eignungskriterien festgelegt werden und welche Erklärungen verlangt werden

Umsätze als Eignungskriterium

Auftraggeber können von Bietern die Angabe der in den für die Auftragsvergabe relevanten Bereichen erzielten Umsätze der vergangenen drei Geschäftsjahre verlangen. Aus einer solchen Aufforderung allein ergibt sich jedoch nicht, dass Bieter tatsächlich in jedem der Jahre Umsätze erzielt haben müssen. Bieter müssen die Aufforderung nur dann als entsprechendes Eignungskriterium verstehen, wenn der Auftraggeber Mindestumsätze oder sonstige eindeutige Voraussetzungen definiert hat.

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