15.01.2015Fachbeitrag

Vergabe 592

EuGH muss Zulässigkeit kommunaler Abfall- Zweckverbände klären

Das OLG Celle legt dem Europäischen Gerichtshof einige brisante Fragen zur Inhouse-Beauftragung von Abfallentsorgungsleistungen durch Zweckverbände vor (OLG Celle vom 17.12.2014, 13 Verg 3/13).

Abfallzweckverband mit erheblichem Drittgeschäft

Zwei niedersächsische Kommunen hatten ihre Abfallentsorgungsaufgaben auf einen gemeinsam errichteten Zweckverband übertragen. Der Zweckverband entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einem erfolgreichen Dienstleister u.a. im Bereich gewerblicher Abfälle und schaltete hierzu auch private Dritte ein.

OLG Celle tendiert zu restriktiven Auslegung des zulässigen Drittgeschäfts bei der Abfallentsorgung

Das OLG neigt der Auffassung zu, dass damit die Inhouse- Kriterien des EuGH nicht mehr erfüllt sind. Im Streit über die Qualifikation der Drittumsätze ist das Gericht der Meinung, nur Aufträge im Rahmen von Pflichtaufgaben dürften bei der Berechnung des Drittgeschäfts unberücksichtigt bleiben. Da dies die Auslegung europäischen Rechts betreffe, wird die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur  Entscheidung vorgelegt. Ebenfalls entscheiden soll der EuGH, ob alternativ von einer vergabefreien interkommunalen Kooperation ausgegangen werden könne.

Schließt sich der EuGH der Auffassung des OLG Celle an, so hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der kommunalen Zweckverbände im Abfallbereich.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.