22.03.2018Fachbeitrag

Vergabe 885

EuGH zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten

Der Auftraggeber muss die Methode zur Ermittlung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes sachlich und nichtdiskriminierend festlegen (EuGH, 19.10.2017, C-196/16 P).

Keine Definition des ungewöhnlich niedrigen Angebots

Mangels einer Definition des ungewöhnlich niedrigen Angebots muss der Auftraggeber die Methode bestimmen, um ein ungewöhnlich niedriges Angebot zu identifizieren. Die Methode muss lediglich sachlich und nichtdiskriminierend sein, entschied der EuGH.

Diskriminierungsverbot beachten

Der Auftraggeber darf die Angebote beispielsweise mit dem veranschlagten Budget vergleichen und eines davon als auf den ersten Blick ungewöhnlich niedrig identifizieren, wenn die Höhe dieses Angebots erheblich unter diesem Budget liegt. Diese Methode ist – so der EuGH - weder unsachlich noch diskriminierend.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.